EINREISE UND
DAUERAUFENTHALT
Quelle:
Internationale Rechtsberatungs- und Besorgungsgesellschaft: Proteccion Juridica
Internacional S.A.
Bürger aus den Staaten der Europäischen Union
erhalten bei der Einreise noch ein Flughafen in der Dom.Rep. ein Visum für sechzig Tage.
Möchte man läger im Land bleiben, benötigt man
die sog. "Residencia". Es ist zunächst die Residencia provisional, gültig für ein Jahr,
zu beantragen. Wenn Sie dies in der Dom.Rep. selbst, etwa über eine Anwaltskanzlei,
erledigen lassen, benötigen Sie nur Ihren Reisepaß einschließlich der Einreisepapiere
sowie eine (besser zwei) Geburtsurkunden. Mehr ist derzeit nicht erforderlich. Ihr Antrag
wird von der Direccion General de Migracion gewissenhaft geprüft. Nach einigen Wochen
wird dann in Ihren Paß ein weiteres Visum für zwei Monate eingeprägt, in dieser Zeit
müssen Sie in Santo Domingo einen "Gesundheitscheck" über sich ergehen lassen
(problemlos), danach kann Ihnen dann bald und nach Registrierung Ihrer Fingerabdrücke
für die Cedula ("Personalausweis") die Residencia erteilt werden.
Nach einem Jahr ist für die Residencia permanente der gesamte Vorgang nochmals zu
wiederholen! Diese gilt für weitere vier Jahre, ist dann aber problemlos und
kostengünstig "permanent" verlängerbar (auch unsere
Ausweise müssen verlängert werden).
Sie müssen wegen des nicht unerheblichen Arbeitsaufwandes
pro Residencia bei einer Anwaltskanzlei an der dominikanischen Nordküste mit US$ 1.500,00
rechnen, beantragen zwei Personen gemeinsam, etwa Eheleute, die Residencia, verringern
sich die Kosten pro Person auf US$ 1.200,00.
Die ausgestellte Cedula ist Voraussetzung, um in der
Dominikanischen Republik arbeiten zu dürfen.
(teilweise zitiert nach I.d.C.)