GESELLSCHAFTSGRÜNDUNG

Quelle:
Internationale Rechtsberatungs- und Besorgungsgesellschaft: Proteccion Juridica Internacional S.A.

Wenn Sie beabsichtigen, in der Dominikanischen Republik eine Firma einzutragen (um etwa geschäftlich tätig zu werden), empfiehlt sich die Gründung der insoweit üblichen Aktiengesellschaft (S.A.). Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. US$ 1.500,00. Wenn Sie eine seriöse Anwalts- und Notariatskanzlei beauftragen, erhalten Sie neben den Aktien das ordentlich gebundene Aktienbuch, aus denen alle formalen Dinge, von der Anmeldung beim Finanzamt bis zur Presseveröffentlichung, ersichtlich sein müssen, sowie den Gesellschaftsstempel. Neuerlich dürfen 99% der Aktien ganz offiziell in ausländischen Händen sein, sieben Personen   müssen mindestensdie S.A. gründen. Über die erforderliche Anzahl dominikanischer Staatsbürger "verfügen" die Kanzleien. Achten Sie aber darauf, daß Ihnen auch die Erklärungen der eigentlich fremden Aktieninhaber ausgehändigt werden, daß diese auf alle Rechte (und natürlich auch auf alle Pflichten) aus der Aktienteilhaberschaften der Gesellschaft bereits verzichtet haben.

Kosten der Registrierung einer Gesellschaft:
RD$ 2.004,00 pro RD$ 1.000.000,00 Stammkapital

Steuern auf Gesellschaftsgründung, abhängig vom Stammkapital:

bis RD$ % addierte Summe (RD$)
10.000,00 1 100,00
25.000,00 3/4 212,50
50.000,00 1/2 337,50
100.000,00 1/4 462,50
500.000,00 1/8 962,50
1.000.000,00 1/16 1.275,00
darüber hinaus 1/32    

Anwalts- und Notarkosten:
Neugründung · Gegenwert in dom. Pesos für US$ 1.500,00
Stammkapitalerhöhung · Gegenwert in dom. Pesos für US$ 1.100,00

Halten Sie einerseits Vermögen in der Dom.Rep., werden Sie andererseits aber auch geschäftlich tätig, sollten Sie zur Vermeidung von Haftungsansprüchen auf Ihr Vermögen vorsichtshalber zwei getrennte Gesellschaften gründen.

Der Grundstückserwerb für Ausländer ist in der Grösse nicht mehr beschränkt
(bisher maximal 2.000m²)
.

 


(teilweise zitiert nach I.d.C.)